Ambulante Pflegedienste Holzgerlingen

Requenn Pflegedienst Holzgerlingen

Ambulante Pflegedienste Holzgerlingen
Ihr ambulanter Pflegedienst in Holzgerlingen

Adresse
Gartenstraße 73
Ort
71088  Holzgerlingen
Telefonnummer
07031 4292727
E-Mail
office@requenn.de
Facebook
requennpflegedienst
Website
requenn.de

Informationen

REQUENN – hier geht das Leben weiter. Für uns ist die Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen mehr als ein professionelles Versorgungsangebot, denn was das Leben mit sich bringt, erleben wir zusammen – von Humor über gemeinschaftliche Aktivitäten bis hin zum gemeinsamen Umgang mit Trauer. Dabei entscheidet jede und jeder selbstbestimmt, wie er oder sie sich einbringt. Unser Miteinander ist geprägt durch Aufmerksamkeit und Zuneigung. Dieser respektvolle und familiäre Umgang wird begleitet von einer fundierten Versorgung.

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Öffnungszeiten

Sie haben Fragen, Anregungen oder Lob? Gerne können Sie uns telefonisch erreichen.

Produkte Und Services

  • Ambulanter Dienst – Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause

    Sie möchten trotz eines überschaubaren Bedarfs an Unterstützung weiterhin selbstbestimmt leben und dort wohnen, wo es am schönsten ist: in Ihrer gewohnten Umgebung. In Ihrer Wohnung. In Ihrem Haus. Zu Hause eben. Wer mit der ambulanten Pflege nicht vertraut ist, dem kann das Thema erst mal sehr kompliziert erscheinen. Besonders wenn sich der gesundheitliche Zustand oder die Lebensumstände gerade verändert haben, fühlt man sich damit vielleicht sogar überfordert. Deshalb sind wir für Sie da. Die Arbeit unserer ambulanten Pflegedienst beginnt grundsätzlich mit einer ausführlichen individuellen Beratung. Wir schauen uns Ihre persönliche Situation gemeinsam an, erklären Ihnen, mit welchen Leistungen wir Sie unterstützen können und wie diese finanziert werden. Informieren Sie sich hier vorab oder rufen Sie gleich unser Team an.

    Link: Ambulanter Dienst – Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause

  • Ambulanter Pflegedienst

    Ein Ambulanter Pflegedienst unterstützt pflege- und hilfebedürftige Menschen sowie deren Angehörige bei der Pflege zu Hause. Er bietet betroffenen Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit Angehörige Beruf und Pflege vereinbaren können. Das Angebot reicht dabei von der Beratung über die häusliche Pflege und die Unterstützung im Haushalt bis hin zur Verhinderungspflege. Die ambulante Pflege ermöglicht es pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen somit, so lange wie möglich in der vertrauten, häuslichen Umgebung zu verbleiben. In der Regel profitieren Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 4 davon.

    Link: Ambulanter Pflegedienst

  • Mögliche Leistungen der ambulanten Pflege

    - körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit - häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Wechsel von Kompressionsstrümpfen oder auch eine Wundversorgung - pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte - Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, auch im Rahmen des für pflegende Angehörige verpflichtenden Beratungseinsatz - Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten - Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.

    Link: Mögliche Leistungen der ambulanten Pflege

  • Unterstützung und Pflege ganz nach persönlichem Bedarf

    Jeder Mensch und damit jede Pflegesituation ist unterschiedlich. Die Situation der Hilfebedürftigkeit und des Unterstützungsbedarfs unterscheidet sich je nach Krankheitsbild, Pflegegrad, Wohnverhältnissen und der Beteiligung von Angehörigen. Bei allen Bedarfslagen bewertet ein Pflegegutachter bzw. eine Pflegegutachterin der Kranken- und Pflegekasse die Situation. Dieser beurteilt verschiedene Bereiche des täglichen Lebens und auch ob und inwieweit der Mensch den individuellen Alltag meistern kann. Hierbei wird ein Punktesystem verwendet, das jeden Teilbereich separat bewertet. Die folgenden Module des Hilfebedarfs werden über das Punktesystem bewertet: - Mobilität - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Selbstversorgung - Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Link: Unterstützung und Pflege ganz nach persönlichem Bedarf

  • Pflegegrad

    Das Gesamtergebnis legt den Grad der Pflege fest und damit die Maßnahmen sowie Leistungen, welche die Pflegekasse übernimmt und bezahlt. Der Pflegegrad 2 bestätigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Menschen mit diesem anerkannten Pflegegrad haben dann Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. 316,00 Euro pro Monat beträgt in diesem Fall das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige, Bekannte oder Freunde. Alternativ besteht bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst Anspruch auf 689,00 Euro monatlich in Form von Pflegesachleistungen. Je nach Grund der Pflegebedürftigkeit richtet sich die Grundpflege am individuellen Bedarf aus. Hinzu kommen 125,00 Euro Entlastungsleistungen und Zahlungen für die Verhinderungspflege, die bis zu einem Betrag von 1.612,00 Euro jährlich beantragt werden können, wenn pflegende Angehörige beispielsweise wegen eines Urlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind. Der Pflegegrad 3 umfasst eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sofern die Bewältigung des Alltags nicht beeinträchtigt ist, sind pflege- und hilfebedürftige Menschen mit diesem Pflegegrad in der Lage, Gefahren zu erkennen und z.B. ein Telefon zu bedienen. Sie können über mehrere Stunden ohne Hilfestellung in ihrer Wohnung leben. Pflegende Angehörige erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545,00 Euro und sogenannte Pflegesachleistungen von bis zu 1.298 Euro im Monat für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Mit diesem Pflegegrad haben pflegebedürftige Menschen zudem Anspruch auf teilstationäre Leistungen, wie etwa den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung. Darüber hinaus kann ein pflege- und betreuungsbedürftiger Mensch auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen von 125 Euro monatlich nutzen. Hinzu kommen mögliche Zahlungen, die für die Verhinderungspflege beantragt werden können. Den Pflegegrad 4 erhält, wer in seiner Selbstständigkeit „schwerst beeinträchtigt“ ist. Er wird allen Personen zugesprochen, die in ihrer Selbstständigkeit sehr stark beeinträchtigt sind und nicht mehr allein zurechtkommen. Dazu zählen körperliche, geistige und/oder psychische Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt aller Betrachtungen steht hierbei die Selbständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Danach ist die Pflege so auszurichten, dass die noch verbleibende Selbständigkeit des Betroffenen soweit wie möglich gefördert oder zumindest erhalten bleibt. Menschen, die in den zweithöchsten Pflegegrad eingestuft werden, können den Alltag körperlich, geistig und/oder psychisch nicht allein bewältigen und benötigen ein hohes Maß an Unterstützung. Die Pflegeversicherung ermöglicht in diesem Fall Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro monatlich, sofern ein ambulanter Pflegedienst beansprucht wird. Der konkrete zeitliche Aufwand richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen. Werden Pflegebedürftige des Grades 4 von Familienmitgliedern gepflegt, erhalten die Antragsteller monatlich 728 Euro für die Pflege.

    Link: Pflegegrad

  • Der Ambulante Dienst entlastet pflegende Angehörige

    Einen guten Pflegedienst erkennen Pflegebedürftige und Angehörige an seiner fachlichen Kompetenz, einem ausgeprägten Netzwerk, den zugewandten Mitarbeitenden und an seiner Flexibilität. Hilfreich ist der Dienst für Pflegepersonen und Pflegebedürftige gleichermaßen: Er bringt Entlastung für beide Seiten, ist in Notfällen vor Ort, bewahrt vor Fehlern in der Pflege und hilft, solange wie möglich im eigenen Umfeld zu bleiben. Außerdem besteht ein höherer Leistungsanspruch, wenn eine Kombinationsleistung, anstatt des Pflegegeldes allein in Anspruch genommen werden. Am Ende steht immer die Entlastung der pflegenden Angehörigen und die stetige Unterstützung, Mobilisierung und Stabilisierung des pflege- und hilfebedürftigen Menschen. Der möglichst langfristige Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung kann und soll somit gelingen.

    Link: Der Ambulante Dienst entlastet pflegende Angehörige

  • Anspruch und Verpflichtung zum Beratungseinsatz

    Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von uns durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt: Wir als Berater beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist. Wäre die Situation nicht gesichert, muss dies begründet werden. Außerdem empfehlen wir Maßnahmen, die die häusliche Situation verbessern soll. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

    Link: Anspruch und Verpflichtung zum Beratungseinsatz

  • Vorteile, Pflichten & Fristen

    Vorteile des Beratungseinsatzes für die Pflege zuhause Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine (alle drei bzw. alle sechs Monate) können Maßnahmen gemeinsam mit uns in der Folgeberatung überprüft und ggf. angepasst werden. Pflicht zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab. Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Dazu können sie bei ihrer Pflegekasse nachfragen. Beratungseinsatz nach § 37.3: Diese Fristen müssen Pflegegeldempfänger einhalten Von Ihrer Pflegekasse werden Sie per Brief darauf hingewiesen, dass Sie zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI verpflichtet sind. Die Beratung muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden. Werden die Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht, werden Sie schriftlich erinnert. Wenn Sie die Frist versäumen, droht Ihnen zunächst eine Kürzung Ihres Pflegegeldes um 50 Prozent. Geschieht das ein weiteres Mal, kann Ihnen im schlimmsten Fall das Pflegegeld sogar komplett gestrichen zu werden.

    Link: Vorteile, Pflichten & Fristen

  • Was ist ein Hausnotrufsystem?

    Ein Hausnotrufsystem ist ein technisches Gerät, das aus zwei Teilen besteht. Das eigentliche Hausnotrufsystem wird mit dem Telefonanschluss (Telefondose/Router) verbunden. Es gibt auch Hausnotrufsysteme, die mit Mobilfunktechnik arbeiten und daher unabhängig vom Telefonanschluss funktionieren. Sie benötigen nur noch eine Stromsteckdose. Das Hausnotrufsystem übermittelt Meldungen, die durch einen Notrufknopf ausgelöst werden, an eine rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale. Der Notrufsender ist der zweite Bestandteil des Hausnotrufsystems. Dieser ist wasserdicht und man kann mit ihm von jedem Ort in der Wohnung einen Notruf auslösen. So können Menschen per Hausnotrufsystem in einer unterstützungswürdigen Situation schnell und einfach Hilfe anfordern. Das Hausnotrufsystem ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse prüft dann noch, ob Sie weite Teile des Tages alleinlebend sind. Falls das zutrifft, sollte Ihr Antrag genehmigt werden können. Das Vitakt-Hausnotrufsystem ist dann für Sie zuzahlungsfrei und es würde auch nicht von anderen Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld und/oder -sachleistungen) abgezogen.

    Link: Was ist ein Hausnotrufsystem?

  • Vorteile für einen Hausnotruf

    Mit einem Vitakt-Hausnotrufsystem haben Sie die Sicherheit, dass rund um die Uhr immer jemand da ist. Bei Bedarf setzen Sie per Notrufknopf eine Meldung ab und kommen in die vertrauensvolle Betreuung von Vitakt. Die Vitakt-Mitarbeiter kümmern sich darum, dass je nach Hilfebedarf Ihre Bezugspersonen (Angehörige, Nachbarn, wir als Pflegedienst), die Sie Vitakt vorher für diesen Fall benannt haben, oder der örtliche Rettungsdienst benachrichtigt wird.

    Link: Vorteile für einen Hausnotruf

  • Gründe für einen Hausnotruf

    Viele Menschen benötigen aufgrund ihrer Lebenssituation Unterstützung und Sicherheit. Mit Vitakt als Partner werden Sicherheit und Menschlichkeit in den eigenen vier Wänden zu jeder Zeit vereint. Mit der zuverlässigen Kombination aus nutzerfreundlicher, bewährter Technik und kompetentem Service ist Vitakt für uns als bundesweiter Partner für Hausnotrufsysteme die beste Wahl. Jede Meldung wird vertrauensvoll mit Herz und Engagement angenommen. So können unsere Patienten zu Hause alleine leben, ohne wirklich allein zu sein. Unsere Patienten haben immer die Gewissheit, dass jemand erreichbar ist und ihnen zuhört.

    Link: Gründe für einen Hausnotruf

  • Rundum versorgt

    Damit Sie rundum versorgt sind, legt unser Partner Vitakt Hausnotruf eine Notrufverfolgungsliste an. Diese besteht aus den Kontaktdaten Ihrer Angehörigen, Nachbarn oder auch von uns, Ihrem Pflegedienst. Ganz nach Vorgabe unserer Kunden ruft Vitakt im Bedarfsfall die entsprechenden Personen an. Vitakt bleibt so lange über das Hausnotrufsystem mit unseren Patienten in Kontakt, bis Hilfe vor Ort eingetroffen ist. Das ist ein großartiger Service von unserem Partner Vitakt Hausnotruf, mit dem wir sehr gerne zusammenarbeiten.

    Link: Rundum versorgt

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